Hören Sie auf
Hillesheim!
19. August 2010 | von Frank J.
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Es ist gleichgültig, ob man momentan eine Zeitung aufschlägt, das Radio anmacht, den Fernseher anstellt, oder ins Internet geht: Google ist schon da. Da Sie diesen Artikel hier im Internet lesen, muss ich Ihnen nicht erklären, wer Google ist und was die machen. Google Maps haben Sie vermutlich alle schon mal benutzt — wenn nicht, dann schauen Sie sich einfach mal Friedberg aus der Vogelperspektive an.
So, nun sind Sie also Fachfrau oder Fachmann in Sachen Google Maps. Google schaut der Erde schon seit Jahren aufs Dach und in den Garten. Klagen habe ich diesbezüglich keine gehört, eher Enthusiasmus, wie hilfreich und interessant das sei. Man ist sich weitgehend einig: ein toller Dienst!
Nun aber zu glauben, dass Google ein Unternehmen ist, dass sich mit dem Blick von oben herab begnügen würde, ist so realitätsfern, wie anzunehmen, dass unsere Politiker ihrem Wissen und Gewissen und nicht einem Fraktionszwang unterworfen wären.
Natürlich hat Google schon längst nicht nur Pläne zur Erweiterung des Dienstes Google Maps in der Schublade, sondern in manchen Ländern ist dies bereits Realität: Google Street View heisst das Projekt. Damit kann man sich virtuell in eine Strasse begeben und sich umschauen. In den USA gibt es das seit Jahren — und jeder, der mindestens drei Sinne beieinander hat, konnte absehen, dass der Konzern das auch für Deutschland plant. Für einige Sommerloch-Politiker/innen scheint das jetzt allerdings überraschend zu kommen, wenn man in den Medienwald hineinhorcht.
So diskutieren und blubbern momentan also Politiker, Datenschützer und jeder Andere, der dazu etwas oder nichts zu sagen hat — oder noch besser: der darüber gar nichts weiss — ob diese Strassenansichten nun wünschenswert sind, ob wir in unserer Republik so etwas wie Google Street View auch haben wollen oder sollen. Und auch Volkes Stimme kommt zu Wort: Ludwig Hillesheim. Nanu, Sie kennen Hillesheim noch nicht? Na, da haben Sie etwas verpasst!
Hillesheim
Ludwig Hillesheim aus Düsseldorf ist angeblich weltberühmt, weil er sich vehement gegen Google Street View ausspricht. Er möchte nicht, dass Google sein Haus und seinen Garten ablichtet und veröffentlicht — und lässt sich dafür von einem Reporter auch gerne mal — äh, ja, tatsächlich: vor seinem Haus ablichten und veröffentlichen. Damit hat er keine Probleme, denn: «Wo ich wohne, weiß ja trotzdem keiner», so wird er bei RP-Online zitiert.
Nun, Herr Hillesheim, ob Sie da mal nicht irren? Ihre Anschrift ist drei bis vier Klicks im Internet entfernt:
Mendelweg 27
40591 Düsseldorf
Telefon 02 11 - 75 35 82
Da Sie nach eigenem Bekunden kein Internet nutzen, wussten Sie das vermutlich nicht, als Sie den Weg zum Weltruhm beschritten, oder? Und sie wussten vermutlich auch das nicht:
- Der Dienst dastelefonbuch.de zeigt nicht nur Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer, nein, einen Mausklick weiter (auf Kartensuche zielen und klicken) sehe ich Ihre Adresse auf einer Landkarte. Noch einen Klick weiter kann ich dort aus der Vogelperspektive (genau diesen Punkt anklicken und vergrössern) feststellen, dass Sie in einem Reihenhaus wohnen, einen Balkon und ein Stück Garten haben. Haben Sie schon dagegen geklagt, wie Sie es in dem Bericht bei RP Online ankündigen?
- Grössere Teile Ihrer Stadt Düsseldorf wurden bereits à la Google Street View erfasst: Das Unternehmen panogate GmbH aus Köln bietet mit dem Dienst sightwalk.de im Internet Strassenbilder von mehreren Städten unserer Republik an. Ich nehme an, Ihren fundierten und entrüsteten Artikel in der RP Online gegen diese Unverschämtheit habe ich nur übersehen.
- Es existieren seit längerem weitere sogenannte Geo-Dienste, die weit mehr über Sie zusammengetragen haben, als Sie ahnen. Zur Lektüre sei Ihnen dieser Zeit-Artikel empfohlen: Die Merkels von nebenan (Quelle: Zeit Wissen, 2006!).
Kann es sein, dass Sie, Herr Hillesheim Ihre «Kenntnisse» aus Publikationen wie der Bildzeitung haben, die jeden Blödsinn, den Sommerpolitiker und andere C-Promis zu diesem Thema von sich geben, dankbar aufgreift? Links zum hanebüchenen Unsinn dieser gern gelesenen, aber völlig unnützen Publikation erspare ich mir und Ihnen — nur so viel: Da glauben tatsächlich einige Menschen, dass Google Videokameras installiert und ins Schlafzimmer schaut. Herr, lass Hirn regnen.
Und nun ich
Wenn sich der putzige Herr Hillesheim — wie übrigens auch viele Politiker (nur bei denen ist das weniger komisch) — ohne Kenntnisse zum Thema Google Street View äussern darf — ja, warum dann nicht auch ich? Darf ich? Ja? Danke!
Anders als die meisten meiner hier erwähnten Vorredner möchte ich allerdings weniger aus dem Bauch heraus das Szenario eines bösen Unternehmens auf den Bildschirm malen, sondern zwei einfache Fragen stellen (und die dann praktischerweise gleich selbst beantworten):
Erste Frage — Gibt es einen Nutzen?
Beispiel 1: Bei einem Besuch in New York City hatte ich ein gutes und günstiges Hotel ausfindig gemacht. Es lag in einer Nebenstrasse der Wall Street und ich nutzte Google Street View, um mir die Gegend um das Hotel anzuschauen. Ich fand normale Geschäfte, ein paar Restaurants und keine einsturzgefährdeten Lagerhäuser. Das war eine gute Hilfe und ich habe mich für das Hotel entschieden. Es war eine prima Wahl.
Beispiel 2: Ich habe mich mehrmals am Salton Sea, einem See im Süden Kaliforniens, herumgetrieben. Später mittels Google Maps den einen oder anderen Ort nochmal von oben anzuschauen, hat mir beim Verständnis dieser seltsamen Geschichte sehr geholfen. Heute kann ich mir per Google Street View sogar einige Details auf den Strassen anschauen und die Erinnerung auffrischen. Als Beispiel mag die Ansicht des wunderbaren, aber seit Jahrzehnten verfallenen North Shore Beach & Yacht Clubs dienen.
Die klare Antwort auf Frage eins lautet:Â Ja, es gibt einen Nutzen.
Zweite Frage — Wie ist die Rechtslage?
Solche Fragen sind meist nicht eindeutig zu beantworten. Und selbst wenn die Rechtslage eindeutig zu sein scheint: Vor Gericht und auf hoher See … Sie kennen das. Ich will trotzdem versuchen, den Sachverhalt richtig und strukturiert anzugehen.
1) Fotografieren
Google fotografiert von unseren Strassen aus die Umgebung. Unter «Umgebung» fallen erstmal Menschen, Nachbars Kater, Autos, Häuserfassaden, Vorgärten, Eisgeschäfte, Filialen der Dresdner Ba…, Woolwor…, na ja, die gibt’s ja nicht mehr, aber Sie wissen, was ich meine. Darf man das? Man darf solche sogenannten Panoramen aufnehmen (etwas mehr dazu weiter unten). Wenn man das darf — warum sollte Google das nicht dürfen?
2) Veröffentlichen
Google möchte die geschossenen Fotos allerdings auch nutzen. «Nutzen» heisst in diesem Fall: im Internet veröffentlichen. Da wird’s schon schwieriger, denn bei Veröffentlichungen ist die Rechtslage bei uns ein wenig schärfer. Und man muss bei Veröffentlichungen unterscheiden zwischen «Personen» und «Panoramen». OK, machen wir das, unterscheiden wir:
2a) Personen
Grundregel: Niemand darf ein Foto von Ihnen veröffentlichen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Ausnahmen gibt’s zwar, die sind aber für den Google-Fall nicht relevant. Bei der Veröffentlichung von Personenfotos ist das deutsche Recht also ziemlich eindeutig. Stelle ich beispielsweise ein Bild von Ihnen ohne Ihre Zustimmung ins Internet, haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung. Sie können mich verklagen, wenn Sie mich nicht mögen, Sie können mich auch einfach nur nett, aber sehr bestimmt bitten, das Foto zu löschen — oder Sie können sich damit abfinden.
Nun geht’s bei all dem momentanen Lamento um Google Street View so gut wie nie um Personen, die auf den Fotos abgebildet sind. Zwar gab es in der Vergangenheit immer mal wieder mehr oder weniger komische Fälle, in denen von Google abgebildete Menschen gezeigt werden, die sich in eher unüblichen Situationen befinden, aber schon aufgrund der geringen Auflösung der Bilder fällt es eher schwer, hier eine Zuordnung der abgebildeten Person zu einer realen Person herzustellen. Zudem versucht Google meist, diese Personen unkenntlich zu machen — man nennt das «Verpixeln». Das gelingt bei Bildern in den USA allerdings nicht immer, doch ich halte es für schwer vorstellbar, dass Google hier bei uns in Deutschland (erst Recht nach der jetzigen Hysterie!) nicht sorgfältiger vorgeht als in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese Verpixelung ist hierzulande allerdings keine leichte Aufgabe, denn nach meinem Kenntnisstand ist es nach deutschem Recht nicht wichtig, ob eine Person für jedermann genau zu erkennen ist. Es ist nach unserer Rechtsprechung im Zweifel bereits bedenklich, wenn Bekannte jemanden auf so einem Foto erkennen können. Wenn es also schlecht läuft, kann es (vor Gericht) reichen, wenn Herr Hillesheim den Herbert L. kennt, der tagtäglich «im rot-weiss karierten Hemd mit seinem grünen Traktor unterwegs ist» — und der Herr Hillesheim dann auf einem Foto im Internet entdeckt, dass irgendein nicht weiter erkennbarer Kerl im rot-weiss karierten Hemd seinen grünen Traktor vor einem Düsseldorfer Bordell parkt. «Wenn des man bloss dem Herbert sei Frau nicht sieht», mag Herr Hillesheim denken und für Herbert L. hoffen.
Aber im Ernst: Solche Fälle sind mit Sicherheit so selten wie Wetterauer Zwetschgenschnaps statt Rotwein beim Abendmahl. Kollateralschäden, um ein repektloses, aber modernes Wort zu verwenden. Hicks!
2b) Panoramen
Jetzt sind wir beim tatsächlichen Problem. Täglich höre ich Menschen, die sich beklagen, dass «meine Hausfassade» im Internet zu sehen sein wird. Auch Ludwig Hillesheims — hmm, «Argumentation» hat hier ihren Ansatz. Ebenso beklagen Politiker aller Couleur, dass die «Privatsphäre» der Menschen durch Googles Fotos öffentlich gemacht werde. Unisono wird gefordert, dass man dagegen vorgehen müsse.
Tja, meine Damen und Herren, haben Sie schon mal von der sogenannten «Panoramafreiheit» gehört? Herr Hillesheim und die meisten Politiker wohl nicht, denn sonst würden sie nicht einen solch bodenlosen Unsinn von sich geben.
Der Begriff Panoramafreiheit stammt aus dem Urheberrecht und es würde hier zu weit führen, den kompletten Gedanken darzulegen.¹ Nur soviel: Es ist bei uns grundsätzlich rechtens, all das zu fotografieren und diese Bilder dann zu veröffentlichen, was man von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel sehen kann (die Einschränkungen hinsichtlich abgebildeter Personen sind natürlich zu beachten, und es gibt ein paar wenige, spezifische Ausnahmen aufgrund anderer Rechte). Also dürfen Sie das Haus des Nachbarn vom Bürgersteig aus ablichten und ins Internet stellen. Was bei uns privat ist und was nicht, ist bereits per Gesetz definiert. Eine Häuserfassade ist es jedenfalls nicht, auch ein frei einsehbarer Garten fällt unter dem Aspekt «darf ich das ansehen, fotografieren und veröffentlichen» nicht unter die Privatsphäre.
Und Google? Tja, warum sollten die nicht herumfahren und von öffentlichem Grund aus die frei einsehbare Umgebung fotografieren? Weil einige Sommerloch-Politiker rum-aignern? Weil ein Herr Hillesheim rumpoltert?
Aufmerksame Leserinnen haben natürlich bemerkt, dass sich da vor zwei Absätzen ein «ohne Hilfsmittel» eingeschlichen hat. Das bedeutet in der Praxis: Sie dürfen beispielsweise keine Leiter benutzen, um übers Hoftor hinweg Nachbars Garten fotografieren zu können. Die schöne Dame, die sich dort im knappen Bikini sonnt, ist sowieso tabu — anderes Thema (Personen), aber das wissen Sie ja bereits.
Google fährt nun mit Autos durch die Gegend, auf denen in zirka 2,90 m Höhe Kameras installiert sind. Das ist auf den ersten Blick vergleichbar mit dem Hilfsmittel einer Leiter, denn so wird ebenfalls eine höhere Kameraposition erreicht. In bisher keinem Kommentar eines Politikers (und überraschenderweise auch nicht bei der messerscharfen Argumentation des Herrn Hillesheim) habe ich auch nur im Ansatz einen Gedanken erkennen können, der sich mit diesem (vermutlich einzigen diskussionswürdigen) Problem beschäftigt.
Zwischenfazit
Wenn Sie mir bis hierher folgen wollten, dann ist das rechtliche Problem einigermassen klar: Google — wie jeder andere auch — darf diese Fotos machen, auch einer Veröffentlichung steht grundsätzlich nichts im Wege. Ob die erhöhte Position der Kameras in Deutschland ein rechtliches Hindernis darstellt, muss geprüft werden — nichts anderes. Meine erste Einschätzung dazu ist allerdings, dass es sich hier nicht um eine technische Massnahme handelt, die den Blick über Sichtsperren wie Hecken oder Zäune, sondern die den Blick über auf der Strasse geparkte Autodächer ermöglichen soll. Das wäre nach meiner Einschätzung dann zulässig im Sinne des Gesetzes. Wenn Google sorgsam mit dem Material umgeht (und diverse Unterlassungsklagen vermeiden will), dann werden Einblicke in ansonsten sichtgeschützte Gärten unkenntlich gemacht.
So, mein lieber Herr Hillesheim und verehrte Politiker und Politikerinnen, ich habe mir wirklich Mühe gegeben, diesen Sachverhalt ein wenig verständlich aufzuarbeiten, damit auch Sie zumindest eine Ahnung haben, wovon Sie reden.
Ach, Sie meinen, dass Google grundsätzlich böse sei, ein Datengigant, der all diese Daten verknüpfen und missbrauchen will? Grosse Gefahr im Anzug?
Tja, aber das ist ein anderes Thema — und so richtig offen mag da niemand drüber sprechen. Vielleicht weil so viele Menschen bei uns per Payback-Karten, über soziale Netzwerke im Internet, beim Online-Kauf und sogar im Telefonbuch (siehe oben) wirklich private Daten mehr oder weniger bedenkenlos preisgeben? Massenweise. Freiwillig. Wegen des Versprechens von ein paar Cent Rabatt, eines Gratis-Fussballs für den Enkel oder der rosa Badelatschen für die Enkelin?
Schlechter Ruf — schnell korrigiert
Vielleicht sollte Google ein Gewinnspiel veranstalten, um Volkes Stimme zu beruhigen. Das schafft schliesslich Vertrauen! So ein kostenloser Cupholder (das ist neudeutsch für Becherhalter) macht es für die meisten Menschen ja auch erträglich, bei den Verbrechern der Ölindustrie Kraftstoffe zu kaufen. Dass in Afrika ganze Landschaften verseucht und Völker um ihre Lebensgrundlage gebracht werden, nur damit wir billig tanken können — ach, das wird schon nicht so schlimm sein. Ich finde, Google sollte es ähnlich clever versuchen wie diese sympathischen Unternehmen, bei denen wir täglich den Sprit kaufen, um zum Supermarkt in der Vorstadt zu fahren, bei dem wir gegenüber dem kleinen Laden im Dorf sieben Cent pro Liter Milch sparen. Ach, den kleinen Laden um die Ecke gibt’s bei ihnen nicht mehr? Na, dann sparen Sie womöglich gar nichts — besser nicht drüber nachdenken. Unser Leben ist zu kompliziert geworden.
Sie werden es bemerkt haben: Ich bin kein «Fortschritts»-Fanatiker, habe aber nichts gegen Googles Street View. Ich halte das Angebot vielmehr für einen sinnvollen Service. Viele Lautsprecher sehen das anders. Ein wenig fühle ich mich bei deren Ablehnung allerdings erinnert an die Argumentation der frühen Eisenbahngegner, die behaupteten, das Trommelfell würde platzen, wenn man schneller als mit einer Pferdekutsche unterwegs sei. 30 Stundenkilometer? Undenkbar! Teufelszeug!
Google Street View hat sicher ein (begrenztes) Mass an Missbrauchspotential. Es ist andererseits aber auch ein Dienst, der wunderbare Einblicke in unsere Welt zulässt. Er wird kommen, so oder so — und noch viel mehr: Es gibt bereits bezahlte Geo-Dienste, die weit (!) mehr liefern, weit detailgetreuer sind und weit aktueller, als all das, was Google, dastelefonbuch.de und andere bereits heute kostenlos zur Verfügung stellen.
Oder glauben Sie, das Kriminalhauptkommissar Schmidt auf Google angewiesen ist, wenn er bei Ihnen in den Vorgarten schauen möchte?
Google Street View wird auch bei uns eingeführt werden. Es wird ein paar Fehler geben, die werden korrigiert werden und gut ist es. Auch bei uns in der verschlafenen Wetterau. Glauben Sie nicht? Ist zu uninteressant, unsere verschlafene Gegend? Na, dann wachen Sie besser auf. Google war schon lange hier:
-fj
PS. Böser Schreibfehler im Titel! Natürlich soll es heissen: «Hören Sie auf, Hillesheim»!
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¹ ausführlichere Informationen und Links zum Thema «Panoramafreiheit» bei Wikipedia

Aktuelles um die Posse: Wenn man stern.de glauben darf, dann fordert der CSU-Politiker Johannes Singhammer eine Sondergebühr für Google wegen Street View. Eine blendende Idee, um das Haushaltsloch zu stopfen! Bitte nachlegen, Herr Singhammer: Eine Sondersteuer für japanische Touristen mit Fotoapparat wäre doch auch denkbar, oder?
Wer mehr über diese Denkfabrik aus Bayern erfahren möchte, der kann hier nachschlagen. Dort kann man lernen, dass Herr Singhammer auch mal Monsieur Sarkozy getroffen hat (sehenswert, wie innig ihm der französische Staatspräsident die Hand schüttelt! :-)).
Ob Singhammer seine Reise mit Google Street View vorbereitet hat (denn in Frankreich ist dieser Dienst bereits eingeführt), wird nicht überliefert.
-Frank
Auch Lucia Puttrich, Vorsitzende der Wetterauer CDU, hat sich in die Diskussion eingebracht:
so äusserte das Mitglied des Bundestags sich bereits im Februar 2010 auf den regionalen Webseiten der Partei.
Klar, Frau Puttrich kann man. Ob Google so einen Widerspruch allerdings beachten muss, wenn jemand sein Auto nicht abgebildet haben möchte, das bleibt ebenso zweifelhaft wie die Antwort auf die Frage, ob Sie sich mit dem Thema Street View ausreichend beschäftigt haben.
Ich konnte auf den CDU-Webseiten lernen, dass Sie «verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion» sind. Haben Sie vielleicht dem Singhammer seine blamablen Weisheiten eingeflü…? Nee, Frau Puttrich! Wie ausgekocht! Dass die CSU schon manchmal ein wenig quer liegt mit Ihrer Partei, weiss man ja, aber gleich so etwas!? Ein genialer Schachzug!
Abschliessend: Sollte Ihnen mein Foto Ihres Wahlplakats zusammen mit dem Google-Kamerawagen (siehe Fotos im Artikel) nicht genehm sein, dann bitte ich um Widerspruch binnen vier Wochen — ach was, ich verlängere auf vier Monate. :-)
-Frank
Nicht nur nicht übel, sondern unterhaltsam und mit viel Esprit
(ich meine jetzt nicht die Firma!)
grüße
dieter falzmann
google sieht man, die im Dunklen sieht man nicht !
Danke für die Rückmeldung, Herr Falzmann.
Ich sinniere gerne ein wenig über Kommentare zu meinen Artikeln. Was kann ich daraus lernen? Im vorliegenden Fall komme ich zu folgendem Ergebnis:
Wenn man gelesen werden möchte, muss man vorsichtig und unterhaltsam schreiben. Einfach Fakten auflisten, den Unsinn so mancher Aussage schlicht feststellen, auf Einsicht bei den Menschen und Änderung bei manchen Politikern drängen — so funktioniert’s leider nicht.
Statt dessen bedarf es einer Schreibe mit viel Sprit — äh-Sprit — und auch dann ändert sich nichts.
-Frank
PS. Können Sie mir nicht mit einem lokalen SPD-Politiker aushelfen, der sich beim Thema Google Street View disqualifiziert hat? Sie werden Frau Puttrich doch hier nicht alleine lassen, oder? ;-)
Dem CSU-Singhammer kann ich ja immerhin Helga Schmitt-Bussinger (innenpolitische Sprecherin der bayrischen SPD-Landtagsfraktion) entgegensetzen, die Google Street View als
“kostenloses Rundumpaket für Kriminelle” bezeichnet. Schicker Versuch mit der Angst: Da lauern bestimmt Räuberbanden in Rumänien mit ihren Notebooks, um endlich mittels Google Street View den Diebeszug durch München planen zu können.
Vielleicht könnte man den Verkauf von Landkarten, die Benutzung von Navigationssystemen und den Einsatz von Ferngläsern gleich mit aufnehmen in die Liste der zu regulierenden Lebenssachverhalte?
Hallo Frank – absolut geniale Darstellung – auch mir hat Google Street View bis jetzt nur Gutes gebracht, sei es die Information zu einem Hotel auf einer meiner Dienstreisen oder aber die logistischen Möglichkeiten während einer meiner Konzertreisen mit dem TOURCHESTER. Ausserdem ist, wie du richtig schreibst, das Meiste sowieso bekannt …
Und viele Politiker sollten sich das erstmal ansehen, bevor sie darüber wettern …
Andreas
Leider habe ich erst jetzt wieder Zeit gehabt, hier reinzuschauen.
Beschäftige mich aber nicht so intensiv mit dem Thema. Es gibt bestimmt auch im regionalen Bereich absolute Googlespezialisten, die “Enter” bei der Piratenpartei suchen. Weiter so,
gruß dieter